Kirchenverwaltungswahl in den Pfarreien Vilsbiburg, Gaindorf, Seyboldsdorf und Filialen Haarbach u. Oberenglberg
Nach sechs Jahren Amtszeit wurden am Sonntag die Mitglieder der Kirchenverwaltungen in der Pfarreiengemeinschaft gewählt. Dabei wurde in Gaindorf, Haarbach, Seyboldsdorf und Oberenglberg jeweils per Briefwahl abgestimmt. Neben der persönlichen Wahl im Pfarrheim und in der Wallfahrtskirche gab es auch in Vilsbiburg die Möglichkeit der Briefwahl. Diese musste jedoch beantragt werden. Bis zum Ende der Abstimmung hatten viele Mitglieder, der jeweiligen Pfarrei, von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Am Sonntagabend fand im Pfarrheim Vilsbiburg die Auszählung statt. Kurz nach 20.00 Uhr standen die gewählten Mitglieder fest.
Die Wahlperiode beginnt mit dem 1.1.2025 Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen bleiben bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Kirchenverwaltungen im Amt. Diese Sitzung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch vor Ablauf im Zeitrahmen von drei Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. In den drei Pfarreien und zwei Filialen wurden die Termine für Januar schon mit den neu gewählten Mitgliedern festgelegt.
Stadtpfarrer Peter König bedankte sich bei allen Kandidaten und freut sich auf die Zusammenarbeit mit den gewählten Kirchenverwaltungen. Sowohl in Gaindorf und Seyboldsdorf stehen die Außenrenovierung der Pfarrkirche an. In Vilsbiburg die neue Orgel, der befestigte Weg im Friedhof und in Oberenglberg die Reparatur des Treppenaufgangs.
Anmerkung: Die Kirchenverwaltung ist Organ der Kirchenstiftung und von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die Kirchenverwaltung aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und bis zu drei zusätzlich berufenen Personen variieren. Die Kirchenverwaltung vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.
(Text entnommen von der Erzdiözese München)