Krankenhaus Vilsbiburg –Patientenverfügung

Vor kurzer Zeit waren viele Senioren zum monatlichen Treffen, gleich zu Beginn in die Pfarrkirche gekommen um gemeinsam mit Herrn Stadtpfarrer
Peter König einen Gottesdienst zu feiern.
Nach den Begrüßungen im Pfarrheim von der Beauftragten Inge Kronseder, wurde vom Serviceteam Kaffee und Kuchen angeboten.
Dabei kam Herr Chefarzt Dr. med. Raimund Busley vom Krankenhaus Vilsbiburg hinzu. Sehr interessant und wissenswert wusste er über die Entstehungsgeschichte des Krankenhauses Vilsbiburg zu berichten. Rund 20 km südlich von der Stadt Landshut im schönen niederbayerischen Vilstal, liegt das Krankenhaus Vilsbiburg. Durch einer Stiftung des Vilsbiburger Lederer Simon Janschütz wurde im Einvernehmen seiner Ehefrau ein Teil seines Wohn-und Handwerkergebäudes 1830 zu einem Krankenhaus erstanden, ausgebaut und genutzt bis 1951. Um 1870 kam ein Anbau für das Feuerwehrgerätehaus jetzt Asialokal und Wohnungen im 1. OG. Später 1957 – 1979 wurde es ausgebaut und zum Bürgerhaus genutzt worden.
Der von 1982 errichtete Neubau der Familie Pannermayr Geschäftshaus, gilt bis heute noch als Familienbetrieb.
Im europäischen Mittelalter diente ein „Krankenhaus“ als Armenhaus oder Unterkunft für Pilger. Die damals verwendete Bezeichnung HOSPITAL leitet sich über hospitalis (gastfreundlich) ab. 1950/51 kaufte der Landkreis Vilsbiburg von Haselbeck – Brauerei ein Grundstück für das Bauen eines Krankenhauses. Seit 1951 wird das bereits jetzt vorhandene Krankenhaus in Betrieb genommen. Erweiterungsbauten folgten, wie 1983 – 1985 wurde die Bauphase siehe Pforteneingang usw. errichtet. Nach mehreren
Baumaßnahmen und Erweiterungen konnte zuletzt im Juli 2022 der neue Funktionstrakt am Krankenhaus Vilsbiburg eingeweiht werden.
Über einen weiteren wichtigen Schwerpunkt referierte Herr Dr. med. Raimund Busley —Die Patientenverfügung mit Vorsorgepflicht und deren Grundlagen !
Für den Fall einer Einwilligungsfähigkeit in medizinischer Angelegenheit sollte vorsorglich festgelegt werden. So dass in einer bestimmten Situation, bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. So können Wünsche zu noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchung des Gesundheitszustandes, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Eine einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen; diese kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Sind wegen Entscheidungen bei kritischer Situation keine Verwandten oder Angehörigen im Fall aufzufinden, so wird der Arzt rechtliche Betreuer mit Genehmigung -→ Betreuungsgericht oder Bevollmächtige wegen Handlungsbedarf einholen.
Laut Patientenverfügung ist § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach den Rahmenbedingungen für den Umgang einer Patientenverfügung geregelt.
° Die Patientenverfügung und Vollmacht kann auch notariell verfasst werden.
° Aber sie soll immer in der originalen Verfassung zu Hause aufbewahrt sein.
° Es gibt auch die sogenannten Vorsorgemappen in den Gemeinden.
° Im Internet können ebenso Formblätter heruntergeladen werden.
° Wichtig sind im Falle des Falles das Kopien vorliegen. Das Original kann mehrmals geändert werden.
Es gab schon besonderen Anlass für den anschließenden großen Gesprächsbedarf unter den vielen Gästen und Zuhörern. Somit erfreuten wir uns auf ein baldiges Wiedersehen.
Ingeborg Kronseder
