Die Leitlinie für das ärztliche Handeln

Vor Kurzem durfte die KAB-Vilsbiburg im Pfarrheim den Referenten Herrn Alfons Ernstberger, der über die Themen Patientenverfügung, Betreuung und Vollmacht referierte begrüßen.

Die Diagnose einer Erkrankung trifft die Menschen oft völlig unvorbereitet. Um mit einer Erkrankung umgehen zu können, ist eine ausführliche Aufklärung des Arztes unumgänglich. In mehreren Phasen kann eine Krankheit notwendig bewältigt werden. Ein Arzt kann ebenso eine ausreichende Aufklärung zum Therapieverlauf mitbestimmen. Eine Patientenverfügung ist so wichtig, d.h. eine sehr rechtzeitige vorsorgliche Willenserklärung abzugeben. Wir wollen verhindern, dass zu Lebzeiten nicht Andere in versch. Bereichen für uns entscheiden. Somit ist es wichtig in gesunden Tagen, also früh genug schriftlich und juristisch abgesichert niederzulegen.

Es ist ein Irrglaube, wenn man denkt keine Entscheidung rechtzeitig treffen zu müssen. Ausnahmen sind Eltern von ihren Kindern.

Die Betreuer sind generell an die Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die gewünschten medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen auch der Lebens-und Behandlungssituation des Betroffenen entsprechen. Betreuer kann beim Vormundschaftsgericht bestellt werden.

Zusammenfassend heißt es – Christlicher Glaube betont, das Leben ist ein Geschenk Gottes. Damit bestimmt Gott allein über Leben und Tod.

Am Ende des Vortrages bahnte sich noch ein großer Gesprächsbedarf an, auch dieser blieb nicht ganz unbeantwortet. In sehr interessanter und dankenswerter Weise schloss sich die große Thematik für diesen Abend.

Inge Kronseder

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