Verzögerungen Baumaßnahme Friedhofsweg


Die Baumaßnahme der Befestigung des Hauptweges am Friedhof verzögert sich. Eigentlich sollte mit der Maßnahme Ende Q3/Anfang Q4 begonnen werden. Die Planungen seitens der Kirchenstiftung waren im August 2024 abgeschlossen und sollte in einem Termin mit der Abteilung Planen und Bauen der Diözese Regensburg finalisiert werden. Das generelle Konzept und Planung wurden größtenteils bestätigt und freigegeben. Allerdings wurde auch festgestellt, dass die Baumaßnahmen nicht ohne Architektenbegleitung durchgeführt werden können. Hauptsächlich resultiert diese Entscheidung der Abteilung Planen und Bauen auf der Herausforderung, dass ein Teil des betroffenen Bereichs als Bodendenkmal und der gesamte Bereich als Baudenkmal eingestuft ist. Diese Klassifizierungen erfordern eine detaillierte Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So benötigen wir eine archäologische Erlaubnis und ggf. eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Ergänzend ist aller Voraussicht eine archäologische Begleitung während der Bauphase notwendig. Dies ist auch bei Wegearbeiten notwendig, auch wenn für die Maßnahmen nur punktuell und geringe Tiefbauarbeiten notwendig sind (z.B. Erdleitungen, Leuchten-Fundamente).

Die Architektendienstleistung ist notwendig, um die fachgerechte Planung und Durchführung der Baumaßnahmen zu gewährleisten. Allerdings führt dies zu steigenden Kosten, die derzeit noch im Detail ermittelt werden müssen.
Die finanzielle Absicherung der Baumaßnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt dadurch nicht mehr gegeben. Die Finanzierung ist durch die Kirchenstiftung selbst zu tragen, eine Bezuschussung durch Kirchensteuermitteln ist für solche Maßnahmen nicht vorgesehen. Seitens Stadt Vilsbiburg erhalten wir einen Zuschuss von 20% auf die Baumaßnahmen. Wir müssen die Termine mit dem Architekten und der unteren Denkmalschutzbehörde abwarten, um die weiteren Schritte planen zu können. Es ist wichtig, dass die Finanzierung der Baumaßnahme nochmals plausibilisiert wird, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Aspekte abgedeckt sind und keine weiteren Verzögerungen auftreten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Erkenntnisse und die daraus resultierenden Maßnahmen zu einer komplexeren und kostspieligeren Projektabwicklung führen. Die enge Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde und die Einbindung eines Architekten sind notwendige und entscheidende Schritte, um die Baumaßnahme erfolgreich umzusetzen. Die Klärung der offenen Punkte und Finanzierung der Mehrkosten werden Zeit in Anspruch nehmen. Die Kirchenverwaltung ist bemüht, die Maßnahmen in 2025 voranzutreiben – bestenfalls zum Abschluss zu bringen.

Tobias Gmeineder, Kirchenpfleger
im Auftrag der Kirchenverwaltung

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